Information zur SEPA-Lastschrift

Zum 1. Februar 2014 wurden die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren EU-weit auf SEPA (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) umgestellt, um den Zahlungsverkehr zwischen den europäischen Ländern zu erleichtern. 

Die Einzugsermächtigung heißt nun SEPA-Lastschriftmandat. An die Stelle von Kontonummer und Bankleitzahl sind IBAN und BIC getreten. Im nationalen Zahlungsverkehr genügt die Angabe des IBAN-Codes. Die Widerspruchsfrist gegenüber einer SEPA-Lastschrift beträgt acht Wochen.  

SEPA-Einzugsermächtigung:

Um zukünftig zu spenden, Ihre Bankverbindung zu ändern oder Ihre Einzugsermächtigung zu beenden, finden Sie hier das jeweilige Formular:

PDF, 220 KB

Erteilung einer Einzugsermächtigung

SEPA-Lastschrift

PDF, 208 KB

Änderung Einzugsermächtigung

SEPA-Lastschrift

PDF, 143 KB

Beendigung Einzugsermächtigung

SEPA-Lastschrift

Was ist das SEPA-Lastschriftmandat?

Das SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Es umfasst sowohl die Zustimmung der Zahlerin oder des Zahlers (hier: der Spenderin oder des Spenders) zum Einzug der Zahlung an den Zahlungsempfänger (hier: der Paritätische) als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung.

Was ist die Mandatsreferenznummer? 


Die Mandatsreferenznummer ist ein vom Zahlungsempfänger (hier: der Paritätische) individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats und ermöglicht – in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer – das jeweilige Mandat eindeutig zu identifizieren. Die Mandatsreferenznummer wird Ihnen mit einer Vorabinformation, einer Pre-Notification vom Paritätischen Wohlfahrtsverband mitgeteilt.

Was ist die Vorabinformation (Pre-Notfication)?

Gemäß den Inkassobedingungen des jeweiligen Kreditinstituts ist der Zahlungsempfänger (hier: der Paritätische) verpflichtet, der Zahlerin oder dem Zahler (hier: Spenderin oder Spender) eine Vorabinformation (Pre-Notification) über zukünftige Lastschrifteinzüge zukommen zu lassen. Der Paritätische verschickt die Vorabankündigung der Lastschrifteinzüge umgehend nach Erhalt des Lastschriftmandats.  

Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer? 


Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine kontounabhängige, eindeutige Kennzeichnung des Zahlungsempfängers. Die Gläubiger-Identifikationsnummer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands lautet DE27ZZZ00000176896.  

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesbank.

Kontakt

Verena Frey
Fundraising und gesellschaftlicher Dialog

Charles-de-Gaulle-Straße 4
81737 München

Tel.: 089 | 30611 - 179
Fax: 089 | 30611 - 111

verena.frey(at)paritaet-bayern.de